Ab dem 25. Mai 2018 tritt durch die Gestaltung der EU-DSGVO erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Handling personenbezogener Daten innerhalb der EU und darüber hinaus in Kraft. Gerade in Zeiten von Big Data ist dies besonders relevant, da das vornehmliche Ziel der Verordnung auf die Regulierung und effektive Verwendung personenbezogener Daten gerichtet ist. Das Erfassen von Daten soll das erste Mal nicht mehr willkürlich, sondern gezielt und mit Wissen des Nutzers erfolgen.
Damit erhalten vor allem kleine und mittelständische Betriebe die Chance, im direkten Vergleich mit den Großen der Branche nicht nur zu bestehen, sondern zu brillieren. Denn durch ihre Konzentration auf das Wesentliche bei der Datenerhebung, der individuelleren Anpassung der eigenen datengetriebenen Angebote sowie die sorgfältige Auswahl von Dienstleistern, haben sie mit Einführung der EU-DSGVO entscheidende Vorteile.
Die Basis dafür bilden drei Grundprinzipien, die den Kern der EU-DSGVO ausmachen und die dem Gedanken dienen, dass der Nutzer wieder Herr über seine Daten sein soll.
Der Vortrag wird sich mit den drei Grundprinzipien, namentlich
* Privacy by design
* Privacy by default
* Informed consent
beschäftigen. Er wird zum einen aufzeigen, wie diese Grundsätze in Zeiten von Big Data erreicht und eingehalten werden könnten, und sich zum anderen auf einer weiteren Ebene damit beschäftigen, wie hieraus direkt Mehrwert für alle Marktteilnehmer gezogen werden könnte.
Vorkenntnisse
keine
Lernziele
Der Vortrag zeigt auf, wie die genannten drei Grundsätze erreicht und eingehalten werden können und wie daraus ein direkter Mehrwert für alle Marktteilnehmer entsteht.
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Christopher Reher
@Platform161
startete seine Laufbahn als Projektmanager und Leiter im klassischen Display- und Suchmaschinen-Marketing. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Informations- und Kommunikationsrecht. Aktuell setzt er seine Kenntnisse bei Platform161 ein und berät als Programmatic Consultant nationale und internationale Kunden.